Kosten
Kostenbeteiligung
Die Beiträge sind angelehnt an die Richtlinie zur Entgeltregelung der Kindertagestagesstätten der Gemeinde Rastede und sind abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.
Im Haushalt lebende Kinder:
1 Kind
= 114,- € plus 70,- € Essensgeld
2 Kinder
= 109,- € plus 70,- € Essensgeld
3 Kinder
= 104,- € plus 70,- € Essensgeld
4 Kinder und mehr
= 99,- € plus 70,- € Essensgeld
Besuchen aus einer Familie gleichzeitig mehrere Kinder eine Kindertagesstätte, so ermäßigt sich das Entgelt beim 1. Geschwisterkind um 25% und beim 2. Geschwisterkind um 50%.
Für jedes weitere Geschwisterkind ist kein Entgelt zu entrichten. Diese Ermäßigung gilt nicht für die Entgelte der Sonderdienste und für das Essensgeld.