Kosten

Kosten

Kostenbeteiligung

Kinderhort Pusteblume in Wahnbek-Rastede

Die Beiträge sind angelehnt an die Richtlinie zur Entgeltregelung der Kindertagestagesstätten der Gemeinde Rastede und sind abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.

Im Haushalt lebende Kinder:

1 Kind
= 114,- € plus 70,- € Essensgeld

2 Kinder
= 109,- € plus 70,- € Essensgeld

3 Kinder
= 104,- € plus 70,- € Essensgeld

4 Kinder und mehr
= 99,- € plus 70,- € Essensgeld

Besuchen aus einer Familie gleichzeitig mehrere Kinder eine Kindertagesstätte, so ermäßigt sich das Entgelt beim 1. Geschwisterkind um 25% und beim 2. Geschwisterkind um 50%.

Für jedes weitere Geschwisterkind ist kein Entgelt zu entrichten. Diese Ermäßigung gilt nicht für die Entgelte der Sonderdienste und für das Essensgeld.